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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Photovoltaikanlagen
Wird der erzeugte Strom beim Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. Photovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk) ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist oder wird die erzeugte Wärme regelmäßig weitergeliefert (z. B. an Mieter), liegt auch bei sonst nicht unternehmerisch tätigen Personen eine nachhaltige Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG vor. Dies gilt auch für sog. kaufmännisch-bilanzielle Einspeisungen (§ 4 Abs. 5 EEG), wenn der erzeugte Strom vom Anlagenbetreiber nicht in das Netz des Netzbetreibers eingespeist, sondern intern verbraucht wird. Bei Blockheizkraftwerken von juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist zu prüfen, ob solche Anlagen im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art betrieben werden. Zur Zuordnung zum Unternehmens...