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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Neues auf einen Blick:
1. Reisezeiten zu Auswärtsspielen
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, sind auch die vom Arbeitgeber für diese Reisezeiten geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei ( BStBl. 2022 II S. 209). Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungsvorschrift genügt es, wenn der Arbeitnehmer zu den gesetzlich vorgesehenen begünstigten Zeiten im Interesse seines Arbeitgebers tatsächlich tätig wird, für diese Tätigkeit ein Vergütungsanspruch besteht und noch zusätzlich Zuschläge gewährt werden. Ob sich die Reisezeiten im Mannschaftsbus für Spieler und Betreuer als individuell belastende Tätigkeit darstellen, ist hingegen unerheblich. Auch die arbeitszeitrechtliche Einordnung der Tätigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist ohne Bedeutung. Vgl. auch nachfolgende Nr. 2 Buchstabe g.
2. Bestimmung des gesetzlichen Feiertags
Die gesetzlichen Feiertage werden grundsätzlich durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt. Ort der Arbeitsstätte ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer jeweils beruflich tätig wird. Dies gilt ab z. B. auch bei kurzfristigen Tät...