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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Zulagen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Gebräuchlich sind folgende Zulagen:

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    Erschwerniszulagen (zum Ausgleich für besondere Belastungen, z. B. Bauzulage, Gefahrenzulage, Schmutzzulage, Hitzezulage, vgl. das Stichwort „Erschwerniszuschläge“);

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    Funktionszulagen (wegen der Übernahme zusätzlicher Verantwortung z. B. Aufsichts- oder Koordinierungsarbeiten);

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    Leistungszulagen (nach Bewertung der Arbeitsleistung);

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    Persönliche Zulagen;

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    Sozialzulagen (z. B. Familien-, Kinder- und Ortszuschläge).

LS+ SV+Alle diese Zulagen sind steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmeregelungen bestehen nicht.

Siehe auch das Stichwort „Zuschläge“.

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