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Zulagen
Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Gebräuchlich sind folgende Zulagen:
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Erschwerniszulagen (zum Ausgleich für besondere Belastungen, z. B. Bauzulage, Gefahrenzulage, Schmutzzulage, Hitzezulage, vgl. das Stichwort „Erschwerniszuschläge“);
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Funktionszulagen (wegen der Übernahme zusätzlicher Verantwortung z. B. Aufsichts- oder Koordinierungsarbeiten);
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Leistungszulagen (nach Bewertung der Arbeitsleistung);
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Persönliche Zulagen;
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Sozialzulagen (z. B. Familien-, Kinder- und Ortszuschläge).
LS+ SV+Alle diese Zulagen sind steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Ausnahmeregelungen bestehen nicht.
Siehe auch das Stichwort „Zuschläge“.