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Versorgungsbezüge, Versorgungsfreibetrag
Neues auf einen Blick:
1. Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag ab 2023
Durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz ist die Abschmelzung des maßgebenden Prozentsatzes und des Höchstbetrags für den Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2023 bis zum Kalenderjahr 2058 zeitlich gestreckt worden. Der jährliche Prozentsatz wird beginnend ab dem Jahr 2023 nicht mehr in jährlichen Schritten um 0,8%, sondern nur noch um 0,4% verringert. Der Höchstbetrag sinkt beginnend mit dem Jahr 2023 um 30 € jährlich statt zuvor um 60 € jährlich und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt um 9 € statt zuvor um 18 €. Der maßgebende Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag betragen in den Jahren 2023 bis 2025:
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Jahr
des Versorgungsbeginns | Versorgungsfreibetrag
in % der Bezüge | Höchstbetrag
Versorgungsfreibetrag | Zuschlag zum
Versorgungsfreibetrag |
2023 | 14,0 | 1050 € | 315 € |
2024 | 13,6 | 1020 € | 306 € |
2025 | 13,2 | 990 € | 297 € |
Die vorstehenden Beträge werden für die Jahre 2023 und 2024 ausschließlich i...