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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Verlosungsgewinne

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Nach dem (BStBl. 1994 II S. 254) ist der Gewinn aus einer betriebsintern veranstalteten Verlosung ein geldwerter Vorteil und damit steuerpflichtiger Arbeitslohn; die Einräumung einer bloßen Gewinnchance ist hingegen lohnsteuerlich irrelevant.

Somit sind Verlosungsgewinne wegen der Zurechnung zur beruflichen Sphäre steuer- und beitragspflichtig, wenn die Teilnahmeberechtigung durch ein bestimmtes berufliches Verhalten ausgelöst wird. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn an einer Verlosung nur diejenigen Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt sind,

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    die in bestimmten Zeiträumen nicht wegen Krankheit gefehlt haben oder

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    die einen Verbesserungsvorschlag eingereicht haben.

Der Bundesfinanzhof musste in zwei Streitfällen ( BStBl. 2010 II S. 548 und S. 550) entscheiden, ob bei einem entgeltlichen Loserwerb die Verknüpfung mit der beruflichen Tätigkeit gelöst wird und der Losgewinn dadurch auf der nicht steuerbaren Vermögensebene erzielt wird.

LS- SV-Im ersten Streitfall führte eine Bausparkasse eine „Wettbewerbsauslosung für Außendienstmitarbeiter“ durch. Nach den Spielregeln wurde für jeden vermittelten Bausparvertrag 50 Cent für die Auslosung e...

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