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Telearbeitsplatz
Neues auf einen Blick:
Seit dem wird eine sog. Home-Office-Pauschale gewährt, wenn beim Arbeitnehmer kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist oder die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Voraussetzung ist, dass die berufliche Tätigkeit zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird oder für die berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Pauschale beträgt 6 € täglich und wird für höchstens 210 Tage angesetzt; somit ergibt sich ein Höchstbetrag von 1260 € jährlich (210 Tage à 6 €). Ein Abzug höherer Aufwendungen als die vorgenannte Pauschale ist nicht möglich.
Wegen der Einzelheiten vgl. das Stichwort „Home-Office“ unter Nr. 6.
1. Allgemeines
Besonders in Zeiten der Corona-Pandemie hat das Arbeiten im Home-Office enorm an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Arbeitgeber entsprechen daher auch im eigenen Interesse wegen der möglichen Einsparung bei den Bürokapazitäten und Energiekosten dem Wunsch von Arbeitnehmern, bestimmte Aufgaben nicht mehr im Betrieb, sondern unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel nach Einrichtung eines Telearb...