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Stipendien
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Steuerfreie Leistungen aus einem Stipendium mindern z. B. die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen für ein Masterstudium im Ausland ( BStBl. 2023 II S. 142). Vgl. nachfolgende Nr. 4 am Ende.
Wird ein Promotionsstipendium aus öffentlichen und privaten Mitteln gewährt, ist der Teil des Stipendiums aus öffentlichen Mittelnsteuerfrei und der Teil des Stipendiums aus privaten Mitteln als sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen steuerpflichtig, sofern der Stipendiat für die Gewährung der Leistungen eine wie auch immer geartete wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat. Die für die Promotion aufgewandte Arbeitszeit sowie die Berichts-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sind zwar keine relevante Gegenleistung, um eine solche wirtschaftliche Gegenleistung kann es sich aber bei der Pflicht handeln, die aus dem Vorhaben gewonnenen Erkenntnisse innerhalb einer bestimmten Frist ausschließlich im Geber-Bundesland zu verwerten ( BFH/NV 2023 S. 417).
1. Allgemeines
Stipendien aus öffentlichen Mitteln für Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Forschung, Wissenschaft oder Kunst können entweder nach § 3 Nr. 11 od...