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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Prämien

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Mit der Zahlung einer Prämie wird – ähnlich wie beim Akkordlohn – meist eine überdurchschnittliche Leistung vergütet. Der Anspruch auf Zahlung einer Prämie kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelarbeitsvertrag ergeben; die Prämie kann aber auch aufgrund einer Einzelvereinbarung oder eines besonderen Anlasses gewährt werden. Folgende Prämien kommen in Betracht:

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    Antrittsprämien,

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    Anwesenheitsprämien,

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    Bleibeprämien,

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    Ersparnisprämien,

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    Flexibilitätsprämien,

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    Leistungsprämien,

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    Mengenprämien,

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    Pünktlichkeitsprämien,

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    Qualitätsprämien,

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    Sicherheitsprämien,

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    Terminprämien,

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    Treueprämien,

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    Unfallverhütungsprämien.

LS+ SV+Prämien aller Art, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. z. B. die Stichworte „Anwesenheitsprämien“ und „Treueprämien“).

LS+ SV+Lohnsteuerpflichtig sind auch sog. Sicherheitsprämien, die der Arbeitgeber im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs zur Einschränkung betrieblicher Unfälle an seine Arbeitnehmer zahlt ( BStBl. II S. 726; vgl. das Stichwort „Sicherheitswettbewerb“).

Gewährt der Arbeitgeber für Leistungen in der Unfallverhütun...

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