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Pensionsfonds
Neues auf einen Blick:
Die Beiträge an einen Pensionsfonds sind auch ab bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG). Für das Jahr 2025 sind somit 8 % von 96600 € = 7728 € jährlich oder 644 € monatlich steuerfrei.
Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind aber lediglich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für das Jahr 2025 sind somit lediglich 4 % von 96600 € = 3864 € jährlich oder 322 € monatlich beitragsfrei.
Zur Behandlung der Beiträge in der Ansparphase und der Leistungen in der Auszahlungsphase vgl. die nachfolgenden Nrn. 2 und 3.
1. Allgemeines
Seit dem ist neben die bereits zuvor bestehenden Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse) die Möglichkeit getreten, Beiträge an einen Pensionsfonds zu entrichten.
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführen. Sie zahlen nach Eintritt des Leistungsfalls an den Arbeitnehmer lebenslange Altersrenten mit der Möglichkeit de...