Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pensionsfonds
Neues auf einen Blick:
Die Beiträge an einen Pensionsfonds sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG). Für das Jahr 2026 sind somit 8 % von 101400 € = 8112 € jährlich oder 676 € monatlich steuerfrei.
Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind lediglich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für das Jahr 2026 sind somit 4 % von 101400 € = 4056 € jährlich oder 338 € monatlich beitragsfrei.
Zur Behandlung der Beiträge in der Ansparphase und der Leistungen in der Auszahlungsphase vgl. die nachfolgenden Nrn. 2 und 3.
1. Allgemeines
Seit dem ist neben die bereits zuvor bestehenden Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse) die Möglichkeit getreten, Beiträge an einen Pensionsfonds zu entrichten.
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige, rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführen. Sie zahlen nach Eintritt des Leistungsfalls an den Arbeitnehmer lebenslange Altersrenten mit der Möglichkeit der Abdeckung des ...