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Pensionsfonds
Neues auf einen Blick:
Die Beiträge an einen Pensionsfonds sind auch ab bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) steuerfrei (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG). Für das Jahr 2024 sind somit 8 % von 90600 € = 7248 € jährlich oder 604 € monatlich steuerfrei.
Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind aber – wie bisher – lediglich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – West – (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Für das Jahr 2024 sind somit lediglich 4 % von 90600 € = 3624 € jährlich oder 302 € monatlich beitragsfrei.
Zur Behandlung der Beiträge in der Ansparphase und der Leistungen in der Auszahlungsphase vgl. die nachfolgenden Nrn. 2 und 3.
1. Allgemeines
Seit dem ist neben die bereits zuvor bestehenden Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse) die Möglichkeit getreten, Beiträge an einen Pensionsfonds zu entrichten.
Pensionsfonds sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die gegen Zahlung von Beiträgen kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber durchführen. Sie zahlen nach Eintritt des Leistungsfalls an den Arbeitnehmer lebenslange Alte...