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Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge
Neu im Juli
Wahlrechtsausübung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowohl mit ihrem hoheitlichen Bereich und dem Bereich der Vermögensverwaltung als auch mit ihren einzelnen Betrieben gewerblicher Art jeweils Zuwendender im Sinne der 30 %igen Pauschalierungsvorschrift für Sachbezüge und können das Pauschalierungswahlrecht daher gesondert ausüben.
Eine Gemeinde (= juristische Person des öffentlichen Rechts) verfügt mit dem gemeindeeigenen Freizeitbad und dem gemeindeeigenen Wasserversorgungsbetrieb über zwei gesonderte Betriebe gewerblicher Art. Sie wendet den Arbeitnehmern dieser Betriebe jeweils zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Sachzuwendung in Höhe von 500 € zu. Außerdem wendet sie den Eheleuten, die in der Gemeinde wohnen und ihre goldene Hochzeit feiern, jeweils eine Sachzuwendung im Wert von 250 € zu.
Sachzuwendungen, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer hoheitlichen Stellung an Personen leistet (z. B. Geschenke von Gemeinden anlässlich von Alters- oder Ehejubiläen), sind nicht in die Pauschalierungsvorschrift einzubeziehen, da sie bei den Empfängern nicht ...