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Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge
Neu im März
Pauschalierung der Lohnsteuer für Sachzuwendungen mit 30%: VIP-Logen mit Werbeanteil
Die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 30% für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge wird unter diesem Stichwort ausführlich anhand von zahlreichen Beispielen erläutert. Dies gilt sowohl für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer als auch an Nichtarbeitnehmer des Zuwendenden.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass es sich auch bei der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer um eine Sachzuwendung handelt, die mit 30 pauschal besteuert werden kann. Gegenstand dieser Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Die auf Leerplätze entfallenden Aufwendungen sind daher nicht zu berücksichtigen. Die Höhe der Aufwendungen für die überlassenen VIP-Logen-Plätze sowie den nicht in die Pauschalierung einzubeziehenden und nicht im Nutzungsvertrag bezifferten Werbeanteil kann durch eine sachgerechte Schätzung ermittelt werden. Im Streitfall entstanden laut Nutzungsvertrag keine Aufwendungen für Bewirtung, die ebenfalls nicht in die Pauschalierung einzubeziehen wären.
Die vorstehenden, auf eigene Arbei...