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Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge
Neues auf einen Blick:
1. Einbeziehung von VIP-Logen
Bei der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer handelt es sich um eine Sachzuwendung, die mit 30 % pauschal besteuert werden kann. Gegenstand der Zuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes, sodass die auf Leerplätze entfallenden Aufwendungen nicht einzubeziehen sind. Die Höhe der Aufwendungen für die überlassenen VIP-Logen-Plätze sowie den nicht in die Pauschalierung einzubeziehenden und nicht im Nutzungsvertrag bezifferten Werbeanteil kann durch eine sachgerechte Schätzung ermittelt werden. Auf eigene Arbeitnehmer entfallende Aufwendungen sind nicht zu berücksichtigen, sofern diese aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers an der jeweiligen Veranstaltung teilgenommen haben ( BStBl. 2024 II S. 361). Vgl. auch die Erläuterungen unter den nachfolgenden Nrn. 2 und 4.
2. Ausübung des Pauschalierungswahlrechts nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung
Der Arbeitgeber kann im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung das Wahlrecht für eine Pauschalierung mit 30 % durch...