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Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge
Neu im Oktober
Streuwerbeartikel an Arbeitnehmer
Sachzuwendungen z. B. an Geschäftsfreunde oder eigene Arbeitnehmer können vom Zuwendenden mit Abgeltungswirkung für den Empfänger mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal besteuert werden. Sachzuwendungen, deren Anschaffungskosten (bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug folglich der Nettobetrag) 10 € nicht übersteigen, sind als sog. Streuwerbeartikel nicht in die 30 %ige Pauschalbesteuerung für Sachzuwendungen einzubeziehen. Zu beachten ist allerdings, dass Streuwerbeartikel bis 10 € an eigene Arbeitnehmer bei der Prüfung der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge mitzuzählen sind, wenn sie nicht in die 30 %ige Pauschalbesteuerung einbezogen werden (vgl. auch das Stichwort „Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge“ unter Nr. 2).
Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer monatlich einen Tankgutschein im Wert von 32 €. Im September 2025 erhält der Arbeitnehmer außerdem zwei Sachzuwendungen im Wert von jeweils 10 €.
Der Arbeitgeber kann bei Ausübung des Wahlrechts zur 30 %igen Pauschalbesteuerung entscheiden, ob er lediglich einen der be...