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Lexikon - Stand: 14.10.2025

Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Oktober

Streuwerbeartikel an Arbeitnehmer

Sachzuwendungen z. B. an Geschäftsfreunde oder eigene Arbeitnehmer können vom Zuwendenden mit Abgeltungswirkung für den Empfänger mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal besteuert werden. Sachzuwendungen, deren Anschaffungskosten (bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug folglich der Nettobetrag) 10 € nicht übersteigen, sind als sog. Streuwerbeartikel nicht in die 30 %ige Pauschalbesteuerung für Sachzuwendungen einzubeziehen. Zu beachten ist allerdings, dass Streuwerbeartikel bis 10 € an eigene Arbeitnehmer bei der Prüfung der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge mitzuzählen sind, wenn sie nicht in die 30 %ige Pauschalbesteuerung einbezogen werden (vgl. auch das Stichwort „Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge“ unter Nr. 2).

Beispiel

Der Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer monatlich einen Tankgutschein im Wert von 32 €. Im September 2025 erhält der Arbeitnehmer außerdem zwei Sachzuwendungen im Wert von jeweils 10 €.

Der Arbeitgeber kann bei Ausübung des Wahlrechts zur 30 %igen Pauschalbesteuerung entscheiden, ob er lediglich einen der be...

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