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Pauschalierung der Lohnsteuer
1. Allgemeines
Normalerweise wird die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale) berechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer jedoch pauschal erhoben werden. Mit einer Pauschalierung der Lohnsteuer ist stets auch eine pauschale Erhebung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer verbunden. Die weitestgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags gilt nicht in den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer.
Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer unterscheidet man zwischen einer Pauschalierung der Lohnsteuer für den gesamten Arbeitslohn (nur möglich bei Aushilfskräften und Teilzeitbeschäftigten) und der Pauschalierung von Teilen des Arbeitslohns. Weiterhin wird unterschieden zwischen einer Pauschalierung der Lohnsteuer mit festen Pauschsteuersätzen und einer Pauschalierung mit besonders ermittelten Pauschsteuersätzen. Einen Überblick über die einzelnen Pauschalierungsmöglichkeiten soll die nachstehende Übersicht verschaffen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Pauschalierung der Lohnsteuer | |||||||||||||||||||||||||||||||
mit festen Pauschsteuersätzen | mit besonders ermittelten Pauschsteuersätz... |