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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Lohnsteuer-Richtlinien

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neben Gesetzen und Verordnungen, die die Pflichten des Arbeitgebers beim Steuerabzug vom Arbeitslohn regeln, werden zur Klärung von Zweifels- und Auslegungsfragen bei der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften sowie zur Sicherstellung einer möglichst gleichmäßigen Besteuerung aller Arbeitnehmer und eines möglichst einfachen Vollzugs des Lohnsteuerrechts von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats die amtlichen Lohnsteuer-Richtlinien erlassen. Für 2024 gelten die Lohnsteuer-Richtlinien 2023 (LStR 2023) vom (BStBl. I Sonder-Nr. 2).

Die Lohnsteuer-Richtlinien gliedern sich in die eigentlichen Richtlinien einerseits, das heißt die Verwaltungsanweisungen, die mit Zustimmung des Bundesrats erlassen werden, und die sog. Hinweise zu den Richtlinien andererseits. In den Hinweisen kann wiederum auf Verwaltungserlasse verwiesen werden, die im Bundessteuerblatt (Teil I) veröffentlicht worden sind. Diese Verwaltungserlasse können dann ohne Zustimmung des Bundesrats geändert werden (z. B. die Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen bei Auswärtstätigkeiten im Ausland oder die Pauschbeträge für Umzugskosten). Dies ist mit ein Grund dafür, dass die Lohnsteuer-Richtlinien im Regelfall nur alle paar Jahre geändert werden, wohingegen die amtlichen Hinweise zu den Lohnsteuer-Richtlinien jährlich aktual...

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