Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
Alternativ nutzen Sie Ihren Freischaltcode.
Kinderfreibeträge
Die Kinderfreibeträge betragen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2019 | 2020 | 2021/2022 | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
monatl. | jährl. | monatl. | jährl. | monatl. | jährl. | |
halber Kinderfreibetrag |
207,50 €
|
2490 €
|
215,50 €
|
2586 €
|
227,50 €
|
2730 €
|
ganzer Kinderfreibetrag |
415,— €
|
4980 €
|
431,— €
|
5172 €
|
455,— €
|
5460 €
|
Der Kinderfreibetrag wirkt sich nicht mehr auf die Höhe der Lohnsteuer aus. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer wird der Kinderfreibetrag jedoch weiterhin berücksichtigt. Anstelle des früher im Lohnsteuertarif enthaltenen Kinderfreibetrags wird dem Arbeitnehmer ein höheres Kindergeld gewährt, wobei nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer geprüft wird, ob die steuerliche Berücksichtigung des Kinderfreibetrags „günstiger“ ist als das während des Kalenderjahres gezahlte Kindergeld. In diese Vergleichsberechnung wird auch der...