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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Kinder

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Mai

Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten

Kindergeld wird für jedes Kind nur an einen Kindergeldberechtigten gezahlt. Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt der Eltern aufgenommen worden, bestimmen die Eltern untereinander den Kindergeldberechtigten. Dies geschieht üblicherweise durch den Kindergeldantrag. Diese Berechtigtenbestimmung bleibt so lange wirksam, bis sie mit Wirkung für die Zukunft von einem Elternteil widerrufen oder einvernehmlich geändert wird (vgl. hierzu auch die Erläuterungen in Anhang 9, Nummer 5, Buchstabe b).

Die Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten kann nur einvernehmlich erfolgen und setzt deshalb eine Einigung der Eltern voraus. Ein Widerruf der Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten für die Zukunft wird erst wirksam, wenn der Widerruf allen Beteiligten bekannt geworden ist. Dies erfordert laut Bundesfinanzhof insbesondere, dass der Widerruf auch der für den bisher vorrangig Kindergeldberechtigten zuständigen Familienkasse bekannt geworden ist.

(, BFH/NV 2023 S. 1405)

Auf die ausführlichen Erläuterungen in Anhang 9 wird hingewiesen.

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