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Lexikon - Stand: 12.06.2025

Kinder

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Juni

Rückwirkende Auszahlung des Kindergeldes für sechs Monate

Das Kindergeld von 255 € monatlich für jedes Kind wird von der Familienkasse durch Bescheid festgesetzt und ausgezahlt. Die Auszahlung des festgesetzten Kindergeldes erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist. Es ist daher darauf zu achten, dass der Antrag nicht zu spät gestellt wird.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die vorstehende Sechsmonatsfrist sowohl verfassungsgemäß als auch unionsrechtskonform ist.

(, Bundessteuerblatt 2025 Teil II S. 156)

Auf die ausführlichen Erläuterungen in Anhang 9 wird hingewiesen.

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