Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hausverwalter
Hausverwalter sind in der Regel selbständig tätig (BStBl. 1956 III S. 45 und BStBl. 1966 III S. 489).
Der Verwalter einer Eigentumswohnanlage ist demnach nicht Arbeitnehmer der Wohneigentümergemeinschaft. Die Vergütungen, die ein Hausverwalter erhält (z. B. 30 € monatlich je Wohnung), sind Einnahmen aus sonstiger selbständiger Arbeit. Diese werden im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer steuerlich erfasst.