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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Familienzuschläge
Familienzuschläge aller Art, die aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen gezahlt werden, sind steuer- und beitragspflichtig (vgl. „Zulagen“).
Bei der Feststellung der Krankenversicherungspflicht bleiben Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, unberücksichtigt, d. h. bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts werden diese Zuschläge nicht berücksichtigt (vgl. das Stichwort „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ besonders unter Nr. 2).