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Fahrkostenzuschüsse
Neu im September
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fern- und Nahverkehr
Die Finanzverwaltung hat ein sehr umfangreiches, erstmaliges Anwendungsschreiben zur seit geltenden Steuerbefreiungsvorschrift von Fahrkostenzuschüssen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer herausgegeben (vgl. zu dieser Steuerbefreiungsvorschrift bereits im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, die Stichwörter „BahnCard“, „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ und „Freifahrten“).
In diesem Anwendungsschreiben differenziert die Finanzverwaltung nicht zwischen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einerseits und Privatfahrten andererseits, sondern zwischen Fernverkehr und Nahverkehr. Im Einzelnen gilt Folgendes:
Zum Personenfernverkehr gehören Fernzüge der Deutschen Bahn (ICE, IC und EC), Fernbusse auf festgelegten Linien oder Routen und Haltepunkten sowie vergleichbare Züge anderer Anbieter (z. B. TGV, Thalys). Die Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen (Sachleistungen und Barzuschüsse) für Fahrberechtigungen im Personenfernverkehr gilt nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Arbeitgeberleistungen für Privatfahrten im Personenfernverkehr sind ste...