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Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Neu im Oktober
Barzuschüsse des Arbeitgebers und 15-Tage-Regelung
Unter Nr. 5 Buchstabe c ist beschrieben, dass der Arbeitgeber bei der Pauschalierung von Barzuschüssen mit 15 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw des Arbeitnehmers aus Vereinfachungsgründen von 15 Tagen monatlich ausgehen kann. Diese 15-Tage-Regelung gilt aber nicht im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren. Hat der Arbeitgeber einen höheren Betrag pauschal besteuert, als der Arbeitnehmer bei der Einkommensteuer-Veranlagung in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann, wird der Mehrbetrag in der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet.
Ein Arbeitnehmer führt an 100 Tagen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw durch (20 Entfernungskilometer). Die Entfernungspauschale beträgt:
100 Tage × 20 km × 0,30 € = 600 €
Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer einen Barzuschuss in Höhe der Entfernungspauschale und wendet die monatliche 15-Tage-Regelung an. Der Barzuschuss beträgt:
180 Tage × 20 km × 0,30 € = 1 080 €
Der pauschal mit 15 % besteuerte Barzuschuss des Arbeitgeb...