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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für das erste Kind 4260 € jährlich und wird automatisch über die Steuerklasse II berücksichtigt. Für den Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind von 240 € jährlich ist ein Freibetrag zu beantragen.

siehe Anhang 9 Nr. 15

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