Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 27.01.2025
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für das erste Kind 4260 € jährlich und wird automatisch über die Steuerklasse II berücksichtigt. Für den Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind von 240 € jährlich ist ein Freibetrag zu beantragen.
siehe Anhang 9 Nr. 15