Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
Neu im März
Antragsveranlagung für Staatsangehörige der Schweiz
Beim Stichwort „Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer“ unter Nr. 18 wird ausgeführt, dass eine Antragsveranlagung zur Einkommensteuer auch dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaates ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat.
Darüber hinaus wurde eine Antragsveranlagung auch für Staatsangehörige der Schweiz gesetzlich eingeführt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz haben. Die Möglichkeit besteht einer Antragsveranlagung besteht hingegen nicht, wenn der Staatsangehörige der Schweiz seinen Wohnsitz in einem EWR-Mitgliedstaat hat.
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
1. Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale oder Lohnsteuerabzugsbescheinigung
Die sog. „Standardfälle“ (= Steuerklasse I ohne Freibetrag) der Gruppe der beschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 4 EStG sind in den Arbeitgeberabruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und damit in das ELStAM-Verfahren einbezogen. Voraussetzung für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren ist die Zuteilung einer Identifikationsnummer an den...