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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Berufssportler

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Bei der Beurteilung von Sportlern ist zwischen Amateursportlern und Berufssportlern zu unterscheiden. Denn bei Amateursportlern liegt begrifflich kein Arbeitslohn und damit auch kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, wenn die Vergütungen die mit der Ausübung des Sports zusammenhängenden Aufwendungen nur unwesentlich übersteigen ( BStBl. 1993 II S. 303). Auf die Erläuterungen beim Stichwort „Amateursportler“ wird Bezug genommen.

Bei Berufssportlern ist wiederum zu unterscheiden zwischen Einzelsportlern und Mannschaftssportlern. Bei Einzelsportlern richtet sich die Abgrenzung, ob es sich um Arbeitnehmer handelt oder ob gewerbliche Einkünfte vorliegen, nach den Umständen des Einzelfalles. Auf folgende Stichwörter wird hingewiesen:

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    Berufsboxer,

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    Berufsmotorsportler,

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    Berufsradrennfahrer,

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    Berufsringer,

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    Sechstagerennfahrer.

LS+ SV+Berufssportler, die eine Mannschaftssportart ausüben (z. B. Fußball, Handball, Basketball, Volleyball oder Eishockey) sind Arbeitnehmer.

Erhalten die Berufssportler von einem nationalen Verband für Länderspiele, Turnierteilnahmen usw. Vergütungen (Geld...

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