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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Aussperrung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Aussperrungsunterstützungen unterliegen ebenso wie Streikgelder nicht dem Lohnsteuerabzug. Sie gehören auch nicht zum beitragspflichtigen Entgelt.

Zur Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses bei einer Aussperrung vgl. das Stichwort „Unbezahlter Urlaub“.

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