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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Ausländische Praktikanten
Die lohnsteuerliche Behandlung richtet sich nach den beim Stichwort „Ausländische Studenten“ unter den Nrn. 1 bis 5 dargestellten Grundsätzen.
Zur Sozialversicherung vgl. die Stichworte „Ausländische Studenten“ unter Nr. 6 und „Praktikanten“.