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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

1. Allgemeines

Unter arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen (sog. Direktzusage) werden Modelle verstanden, nach denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Betriebsrente zusagt, die Mittel zur Sicherung dieser Zusage aber vom Arbeitnehmer ganz oder teilweise durch eine Minderung des vertraglich vereinbarten Gehalts aufgebracht werden (vgl. auch die Erläuterungen beim Stichwort „Gehaltsumwandlung“). Der Vorteil liegt darin, dass durch die Minderung hoch besteuerter Aktivbezüge eine zum Teil erhebliche Steuerersparnis eintritt, während die später zufließende Betriebsrente als Arbeitslohn in Form eines Versorgungsbezugs wegen des niedrigeren Einkommens im Ruhestand geringer besteuert wird (sog. nachgelagerte Besteuerung, vgl. dieses Stichwort). Die tatsächliche steuerliche Belastung im Alter kann jedoch niemand vorhersagen.

Beispiel

Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, dass das monatliche Gehalt von 9000 € auf 8000 € herabgesetzt und dafür eine entsprechende Pensionszusage gewährt wird. Der Arbeitnehmer entzieht damit 1000 € der progressiven Besteuerung (vgl. die Tabelle zu den Grenzsteuersätzen beim Stichwort „Tarifaufbau“ unter Nr. 6) und erhält hierfür eine Altersvers...

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