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Lexikon - Stand: 27.01.2025
Antrittsgebühr
Die Antrittsgebühr im Graphisches Gewerbegraphischen Gewerbe ist im Grundsatz als Zuschlag für Sonntags- oder Feiertagsarbeit anzusehen, wie der (BStBl. III S. 376) entschieden hat. Sie fällt also unter § 3 b EStG und ist unter den dort bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei (vgl. „Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit“).
Die Antrittsgebühr der Packer ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Vgl. außerdem das Stichwort „Antrittsprämie“.