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Altersteilzeit
Neues auf einen Blick:
Abweichend von den Lohnsteuer-Richtlinien vertritt der Bundesfinanzhof die Auffassung, dass die Voraussetzungen des Altersteilzeitgesetzes für die Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge nicht im Zeitraum des Zuflusses, sondern in dem Zeitraum vorliegen müssen, für den die fraglichen Einnahmen geleistet werden. Es sei daher für die Steuerfreiheit unerheblich, wenn die Höhe des zuvor zugesagten Aufstockungsbetrags erst nach Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand ermittelt und ausgezahlt werden könne ().
1. Allgemeines
Das Altersteilzeitgesetz soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Es wurde zum umfassend geändert. Kernpunkt der Änderung war zum einen eine Vereinfachung der Berechnung des Aufstockungsbetrags durch die Einführung eines sog. Regelarbeitsentgelts und zum anderen eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung der Wertguthaben.
Die Änderung gilt für alle Arbeitnehmer, die nach dem mit der Altersteilzeit begonnen haben. Wurde mit der Altersteilzeitarbeit vor dem begonnen, galten die früheren Vorschriften weiter.