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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Altersgeld für Landwirte

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Das Altersgeld für Landwirte ist weder Arbeitslohn noch Arbeitsentgelt. Es handelt sich steuerlich um „sonstige Einkünfte“ im Sinne des § 22 EStG.

Zur Besteuerung siehe das Stichwort „Renten“.

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