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Probleme der Thesaurierungsbegünstigung
Doppelstöckige Mitunternehmerschaft und nachversteuerungspflichtiger Betrag
[i]Söffing/Söffing/Hallerbach/Zugmaier, Die GmbH & Co. KG, NWB Verlag, Herne 2009. Erscheint vorauss. April 2009. ISBN: 978-3-482-57261-6 [i]Söffing/Worgulla, NWB 2009 S. 841 Problematisch ist die Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften. Streitig ist hierbei insbesondere, ob der nicht entnommene Gewinn auf jeder Ebene – also sowohl für die Obergesellschaft als auch für die Muttergesellschaft – einzeln zu ermitteln ist. Ferner stellt sich die Frage, ob es richtig ist, bei der Ermittlung des nachversteuerungspflichtigen Betrags (§ 34a Abs. 3 Satz 2 EStG) den Begünstigungsbetrag um die darauf entfallende Steuer nach § 34a Abs. 1 EStG zu vermindern.
I. Die doppelstöckige Mitunternehmerschaft
1. Problemstellung
[i]§ 34a EStG enthält keine klare Regelung zu doppelstöckiger MitunternehmerschaftDie Thesaurierungsbegünstigung kann, da es sich um eine einkommensteuerrechtliche Tarifbegünstigung handelt, nur von Einkommensteuerpflichtigen in Anspruch genommen werden. Dadurch entsteht die Frage, welche Bedeutung die Anwendung des § 34a EStG für Gesellschafter bei sog. doppelstöckigen Mitunternehmerschaften hat, also bei solchen Mitunternehmerschaften, bei denen eine Obergesellschaft, an der eine einkommensteuerpflichtige natürliche Person beteiligt ist, Mitunternehmerin einer Untergesellschaft ist. Aus § 34a EStG selbst lässt sich zu diesem Problem nichts entnehmen.