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BBK Nr. 6 vom Seite 303

GewSt: Hinzurechnung bei langfristigen Mietverträgen für Hotels und Pensionen

RiFG Stefan Kolbe, Berlin

[i]BBK-Leserfrage@nwb.deDie BBK-Redaktion erreichen immer wieder spannende Leser-Fragen. Die interessantesten hiervon beantworten wir hier. Bitte richten Sie Ihre Frage per E-Mail an BBK-Leserfrage@nwb.de. Falls Ihre Zuschrift nicht ausgewählt werden kann, steht Ihnen auch die nwb Community im Internet zur Verfügung unter www.nwb-community.de.

Frage

Unser Unternehmen ist in der Bauwirtschaft tätig. Zurzeit erstellen wir den Jahresabschluss für 2008. Bei der Berechnung der GewSt-Rückstellung tauchten folgende Fragen auf:

  1. [i]Hinzurechnung kurz- und langfristiger Hotel- und Pensionsmieten? Durch die Unternehmensteuerreform sind seit 2008 bestimmte Mietaufwendungen dem Gewinn wieder hinzuzurechnen. Für Monteure und Arbeiter mieten wir in der Nähe der bundesweiten Baustellen Übernachtungsmöglickeiten in Pensionen oder Hotels. Die Dauer hängt davon ab, wie umfangreich die Tätigkeiten sind und kann einige Tage oder auch mehrere Monate betragen, im Höchstfall bis zu drei Jahre. Sind diese Mieten ab 2008 für die GewSt hinzuzurechnen? Wir haben gehört, dass der Aufwand für die kurzfristige Beherbergung nicht darunter fallen soll. Wie lange ist „kurzfristig”?

  2. [i]Hinzurechnung von Mieten für Werkzeuge und Maschinen?Wir mieten ebenfalls für einige Tage oder auch ...

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Nutzungsdauer:
30 Tage

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