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Änderungen bei der USt 2009
Durch das Jahressteuergesetz 2009 und das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens ändert sich eine Vielzahl von Vorschriften zur Umsatzsteuer. Die Übersichten enthalten die wichtigsten Änderungen sowie den Zeitpunkt des [i]Ausführlicher Beitrag auf Seite 271Inkraftretens.
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Gesetz zur Modernisierung und
Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (BStBl 2009 I S. 124
ff.) | ||
Vorschrift | Inhalt | Inkrafttreten |
§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG
(Neufassung) | Verzicht auf die Verpflichtung, eine Rechnung auszustellen, wenn
die Leistung nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG steuerfrei ist. Ausnahme:
Besondere Pflichten gem. § 14a UStG. | Alle Rechnungen über Umsätze, die nach dem
ausgeführt werden |
§ 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG
(Neufassung) | Verzicht auf die Ausstellung einer zusammenfassenden Rechnung
(Sammelrechnung) bei Einzelabrechnungen, die im elektronischen Datenaustausch
(EDI) übermittelt werden. | Alle Rechnungen über Umsätze, die nach dem
ausgeführt werden |
Erhöhung der Grenze für die monatliche Abgabepflicht
von USt-Voranmeldungen von 6.136 € auf 7.500 €. | ||
Erhöhung der Grenze für die Befreiung der Abgabe von
USt-Voranmeldungen von 512 € auf 1.000 €. | ||
Erhöhung der Grenze von 6.136 € auf 7.500 € in
Erstattungsfällen, die eine Option zur monatlichen Abgabe von
USt-Voranm... |