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Arbeitsförderungsrecht im „Konjunkturpaket II”
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-13722 Die weltweite Finanzkrise führt zwangsläufig in der Bundesrepublik dazu, dass bei vielen Betrieben – auch und insbesondere in der Automobilindustrie) – ein Teil der Arbeit ausfällt. In „normalen” Zeiten reagiert das Arbeitsförderungsrecht auf diesen Arbeitsausfall (und den damit verbundenen Ausfall von Arbeitsentgelt) vor allem mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld an Arbeitnehmer (§§ 169 ff. SGB III), wobei der Arbeitgeber bestimmte finanzielle Belastungen, insbesondere im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge, zu tragen hat. Im Rahmen des „Konjunkturpakets II” werden nun neue Regelungen geschaffen, welche einerseits die Möglichkeiten der Gewährung von Kurzarbeitergeld erweitern und andererseits den Arbeitgeber (zumindest teilweise) entlasten.
Teilweise oder vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
[i]Volle Erstattung bei Kurzarbeit mit WeiterbildungMittels neuer Gesetzesregelungen, die bis zum Ende des Jahres 2010 befristet sind, werden dem Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn es im Betrieb zum Arbeitsausfall und damit zum Bezug von Kurzarbeitergeld durch die Arbeitnehmer kommt (Kostenübernahme durch die Arbeitslosenversicherung bzw. die Bundesagentur für Arbeit). Wird für die kurzarbeitende...