Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 12 vom Seite 281

Gewinnbegriff des § 34a EStG

Dr. Matthias Söffing · Niels Worgulla

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-13719 Der Gewinnbegriff des § 34a EStG wird daraufhin untersucht, ob von diesem auch außerbilanzielle Hinzurechnungen erfasst sind. Außerdem wird die Frage, was unter der 10-%- bzw. der 10.000-€-Grenze zu verstehen ist, erörtert.

Gewinnbegriff des § 34a EStG

Nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG unterliegen nicht entnommene Gewinne, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind, unter bestimmten Voraussetzungen einem ermäßigtem Steuersatz von 28,25 %. Für den Umfang der möglichen begünstigten Besteuerung nach § 34a EStG ist der nicht entnommene Gewinn maßgeblich. Die Definition des Gewinns ist daher für den Umfang der Thesaurierungsbegünstigung entscheidend.

[i]Hinzurechnungsbeträge sind Bestandteil des GewinnsEntgegen der in der amtlichen Begründung zum Entwurf des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, dem (BStBl 2008 I S. 838, Rn. 9) und der in Teilen der Literatur vertretenen Ansicht sind bei der Ermittlung der Höhe des entnommenen Gewinns i. S. von § 34a EStG Hinzurechnungsbeträge, also nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, aber auch die Gewerbesteuer, Bestandteil des maßgeblichen Gewinns. Zur Begründung dieser Auffassung lassen sich sowohl der Wortlaut des § 4 Abs. 5 EStG als auch der einheitliche Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, der auch für § 15 EStG zu berücksichtigen ist,...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen