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Die Aussetzung der Vollziehung im finanzgerichtlichen Verfahren
Probates Mittel zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes
[i]Rechtsbehelfe haben im Steuerrecht grds. keine aufschiebende WirkungEinspruch und Klage haben im Steuerrecht – von wenigen Ausnahmen abgesehen – keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs. 1 AO; § 69 Abs. 1 FGO). Denn durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nicht gehemmt. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Staat die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel laufend zufließen. Diesem fiskalischen Interesse steht der Anspruch jedes Steuerbürgers auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG gegenüber. Ein wesentlicher Aspekt eines solchen Rechtsschutzes ist der Zeitfaktor. Rechtsschutz ist nutzlos, wenn er zu spät erfolgt, weil bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden sind. Dieser Interessengegensatz wird durch die Regelungen des finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahrens sachgerecht und angemessen gelöst.
Arbeitshilfen: Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB WAAAB-05289 eine Vorlage für den Antrag auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung im finanzgerichtlichen Verfahren aufrufbar.
I. Vollziehbarer Verwaltungsakt
[i]Aussetzung der Vollziehung ist grds. nur bei Vorliegen eines vollziehbaren Verwaltungsakts zulässigDie Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzgericht setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt voraus (§ 69 Abs. 3 FGO). Vollziehbare Verwaltungsakte le...