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Steuerliche Behandlung von Umzugskosten bei Entsendungen
Bei einer zeitlich befristeten Tätigkeit im Ausland fallen zwangsläufig auch Kosten für einen Umzug an. In der Regel trägt der Arbeitgeber des entsandten Arbeitnehmers die anfallenden Umzugskosten. Die Übernahme derartiger Aufwendungen stellt grundsätzlich einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Abweichend davon können derartige Aufwendungen unter Umständen jedoch vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. Dies hängt von den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Einsatzlandes ab. Dieser Beitrag erläutert die steuerlichen Vorschriften des deutschen Umzugskostenrechts insbesondere im Hinblick auf Auslandsumzüge bei Arbeitnehmerentsendungen und unter Berücksichtigung der zu diesem Thema in jüngerer Zeit ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofes und BMF-Schreiben.
I. Umzug im deutschen Steuerrecht
Aufwendungen für den Umzug von einer Wohnung in eine andere sind ihrer Natur nach grundsätzlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Ist der Wohnungswechsel jedoch so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst, da private Gründe eine allenfalls untergeordnete Rolle spielen, sind die...