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Aufwendungen zur Anpassung des EDV-Systems an die GDPdU
Nach einer Erörterung auf Bundesebene hat die NWB CAAAC-96316 darauf hingewiesen, dass der Ansatz einer Rückstellung für Aufwendungen zur Anpassung des betrieblichen EDV-Systems an die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüf-barkeit digitaler Unterlagen” (GDPdU) steuerlich nicht zulässig ist. Nach ihrer Auffassung sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung nicht erfüllt, da es sich nicht um eine inhaltlich und zeitlich hinreichend konkretisierte Verpflichtung gegenüber Dritten handelt, die sich von einer Innenverpflichtung des Steuerpflichtigen eindeutig abgrenzt. Die drohende Schätzung von Besteuerungsgrundlagen sei zwar ein wirtschaftlicher Nachteil, aber keine Sanktion im Sinne der BFH-Rechtsprechung, die zu einer Rückstellungsfähigkeit der Aufwendungen führen würde. Zwar knüpfe die Anpassungsverpflichtung an die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtung für die Geschäftsvorgänge eines abgelaufenen Jahres an, im Hinblick darauf, dass die Erfordernisse nach den GDPdU jedoch erst zu dem ungewissen Ereignis des Beginns einer Betriebsprüfung erfüllt sein müssen, sei weder eine wirtschaftliche Verurs...