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Neue Strafmaßgrundsätze bei der Steuerhinterziehung
Auswirkungen des BGH-Urteils in der Praxis
Der BGH hat ein Revisionsurteil zum Anlass genommen, generelle Ausführungen zum Strafmaß beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung zu machen. Seine Feststellungen sollten sich auf die Beratungsleistungen auswirken, die der Steuerberater gegenüber seinen Mandanten erbringt. Zudem rückt die Rechtsprechung auch das Problem der eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Steuerberaters wieder in den Vordergrund.
Die Situation vor dem Urteil des BGH
Vor dem Urteil des BGH gab es regional erhebliche Unterschiede, welche Bedeutung die Gerichte der Höhe der Hinterziehung im Rahmen der Abwägung gem. § 46 Abs. 2 StGB beimaßen. Darüber hinaus lagen auch die Meinungen weit auseinander, welche Konsequenz eine bestimmte Hinterziehungshöhe haben sollte. In der Praxis wurde in bestimmten Regionen ab einer Hinterziehungssumme von 100 000 € bereits eine Haftstrafe ausgesprochen, in der Nachbarstadt hingegen wurde bei gleicher Höhe das Verfahren noch eingestellt. Völlig unklar war auch, ab welcher Höhe eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, und damit eine Strafe ab sechs Monate Freiheitsentzug aufwärts, in Betracht kam. Nach auch in den Finanzverwaltungen vielfach vertretener Auffassung sollte erst ab einer...