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KSR Nr. 3 vom Seite 4

Besteuerung der „verunglückten Organschaft”

Neuer BFH-Beschluss zu den Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft

Dr. Christoph Keller

Die Änderung eines zwischen zwei GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages bedarf zu ihrer Anerkennung im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Eintragung in das Handelsregister sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft. Unterbleibt dies, sind die aufgrund einer anschließend verunglückten Organschaft vollzogenen Verlustübernahmen bei der Muttergesellschaft erfolgsneutral als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften zu erfassen.

Voraussetzungen der Organschaft

Der hier vorgestellte Beschluss des BFH ist von großer praktischer Bedeutung. Er befasst sich mit dem Zusammenspiel von Steuerrecht und Gesellschaftsrecht im Fall der körperschaftsteuerlichen Organschaft, genauer: mit den Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Mängel eines Ergebnisabführungsvertrages (EAV) auf dessen steuerliche Behandlung. Bekanntlich setzt ja die körperschaftsteuerliche Organschaft zuallererst das Bestehen und den tatsächlichen Vollzug eines wirksamen EAV zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft voraus. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 1 KStG, der allerdings für den Sonderfall, dass Organgesellschaft wie im Streitfall kein...

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