Hälftiges Kindergeld bei möglichem ausländischem Kindergeldanspruch
Leitsatz
Ist nicht ersichtlich, dass der im Ausland lebende leibliche Vater eines im Inland lebenden Kindes Anspruch auf Kindergeld
im Sinne des § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG haben könnte, ist das Gericht nicht gemäß § 76 Abs. 1 FGO verpflichtet „ins Blaue
hinein” Ermittlungen durchzuführen.
Lässt sich schon kein Anspruch in einem ausländischen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf mit dem inländischen Kindergeld
vergleichbare Leistungen feststellen, kann auch aus der EG-VO Nr. 1408/71 keine Berechtigung zum Ansatz eines nur hälftigen
Kindergeldes hergeleitet werden.
Fundstelle(n): DAAAD-13398
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 13.11.2008 - 5 K 3071/07
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