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BBEV 3/2009 S. 96

Anleihen mit fiktiver Quellensteuer gewinnen steuerlich ab 2009

Anleihen mit der fiktiven Anrechnung von Quellensteuer gem. § 34c Abs. 6 EStG bringen durch den Zuschuss vom Finanzamt eine zusätzliche Rendite ins Depot. Dabei lassen sich ab 2009 gleich vier Vorteile ausmachen:

  • Rentenpapiere werden durch die Abgeltungsteuer generell begünstigt, statt der individuellen Progression unterliegen die Zinsen nur noch dem moderaten Pauschalsatz von 25 %.

  • Kapitaleinkünfte erhöhen nicht mehr den Steuersatz für das übrige Einkommen.

  • Die Steuerentlastung wirkt sich bei den teilweise hohen Zinskupons aus fiktiven Anleihen noch deutlicher als bei normal verzinsten Bonds aus.

  • Der Quellensteuerabzug wird einfacher. Statt über die Anlage AUS mit eingeschränkter Verrechnung ziehen Kreditinstitute die Auslandsabgabe gem. § 32d Abs. 5 EStG sofort von der Abgeltungsteuer ab und halten nur die Differenz ein. Das...