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Anleihen mit fiktiver Quellensteuer gewinnen steuerlich ab 2009
Anleihen mit der fiktiven Anrechnung von Quellensteuer gem. § 34c Abs. 6 EStG bringen durch den Zuschuss vom Finanzamt eine zusätzliche Rendite ins Depot. Dabei lassen sich ab 2009 gleich vier Vorteile ausmachen:
Rentenpapiere werden durch die Abgeltungsteuer generell begünstigt, statt der individuellen Progression unterliegen die Zinsen nur noch dem moderaten Pauschalsatz von 25 %.
Kapitaleinkünfte erhöhen nicht mehr den Steuersatz für das übrige Einkommen.
Die Steuerentlastung wirkt sich bei den teilweise hohen Zinskupons aus fiktiven Anleihen noch deutlicher als bei normal verzinsten Bonds aus.
Der Quellensteuerabzug wird einfacher. Statt über die Anlage AUS mit eingeschränkter Verrechnung ziehen Kreditinstitute die Auslandsabgabe gem. § 32d Abs. 5 EStG sofort von der Abgeltungsteuer ab und halten nur die Differenz ein. Das...