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Arbeitsrecht | Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses
Bei einem Betriebsübergang kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung schriftlich widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB). Übt der Arbeitnehmer sein Widerspruchsrecht aus, muss er dies weder begründen noch bedarf es eines sachlichen Grunds. Zwar kann die Ausübung dieses Widerspruchsrechts im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein. Es ist nach Ansicht des BAG aber zulässig, wenn der Beschäftigte mit dem Betriebserwerber über den Abschluss eines Arbeitsvertrags zu günstigeren Bedingungen verhandeln möchte. Es steht dem Arbeitnehmer frei, nach dem Widerspruch mit dem Betriebsveräußerer oder dem Betriebserwerber über ein Arbeitsverhältnis auf neuer Grundlage zu verhandeln.