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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Wettbewerbsverbot

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff und Abgrenzung

Durch ein Wettbewerbsverbot wird ein Arbeitnehmer in seiner beruflichen und gewerblichen Tätigkeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wesentlicher Hintergrund dieser Tätigkeitsbeschränkung ist der Gedanke, dass ein Arbeitnehmer Kenntnisse, die er bei seinem Arbeitgeber gewinnt oder gewonnen hat, nicht zugunsten der Konkurrenz einsetzt.

Im Gegensatz zu einer allgemeinen Beschränkung der Nebentätigkeit soll dem Arbeitnehmer mit einem Wettbewerbsverbot lediglich die Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen untersagt werden.

Ein Konkurrenzverhältnis liegt zwischen den beteiligten Unternehmen immer dann vor, wenn diese ihre Waren oder Dienstleistungen auf einem Markt denselben Nachfragern anbieten.

Beispiel

Konkurrenzverhältnis zwischen UnternehmenZwischen einem Großhändler und einem Einzelhändler besteht kein Konkurrenzverhältnis, selbst wenn beide mit gleichen Produkten handeln. Für eine Konkurrenzsituation fehlt es am gemeinsamen Markt und denselben Nachfragern.

Die Auferlegung einer Verschwiegenheitspflicht soll lediglich davor schützen, dass der Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erlangte (vertrauliche) Informationen an Dritte weitergibt. ...

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