Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 24.05.2024

Schwarzarbeit

Henning Rabe v. Pappenheim

I Allgemeines

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch leistet derjenige Schwarzarbeit, der seinen Steuer- und Sozialversicherungspflichten nicht nachkommt. Dies kann von der Nichtanmeldung einer Tätigkeit (s. dazu das im selben Verlag erschienene Lexikon für das Lohnbüro, „Meldepflichten in der Sozialversicherung“) bis zur Nichtabführung von Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträgen reichen.

Folgende Formen der Manipulation von Geschäftsunterlagen zur Umgehung der Sozialversicherungspflicht treten in der Praxis sehr häufig auf:

  • Lohnsplitting, d. h. in den Lohnunterlagen werden neben den tatsächlich Beschäftigten auch Scheinarbeitsverhältnisse geführt. Die Lohnsummen werden so verteilt, dass sie in allen Fällen die Grenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nicht übersteigen.

  • Streckung von Arbeitsentgelten für kurze Arbeitszeiträume auf längere fiktive Zeiträume.

  • Bruttoarbeitsentgelt wird nicht in voller Höhe in den Lohnunterlagen ausgewiesen – der Restlohn wird gesondert „schwarz“ ausgezahlt.

  • (Schein-)Rechnungen erdachter Subunternehmer.

  • Bekannte und Verwandte der Beschäftigten unterschreiben Blankoarbeitsverträge und -quittungen, ohne je in dem Betrieb gearbeitet zu haben.

Achtung!

Ille...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen