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Feiertage
I Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich besteht an Sonntagen und gesetzlichen (nicht rein kirchlichen) Feiertagen ein Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG). Gesetzliche FeiertageGesetzliche Feiertage sind sowohl die bundeseinheitlichen Feiertage als auch die Feiertage in den einzelnen Bundesländern.
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Bundeseinheitliche Feiertage:
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.-
Landesgesetzliche Feiertage:
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Heilige Drei Könige (6. Januar) in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt;
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Frauentag (8. März) in Berlin, geplant in Mecklenburg-Vorpommern;
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Fronleichnam in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, in einigen Gemeinden der sächsischen Landkreise Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz sowie in Gebieten mit überwiegend katholischer Bevölkerung in Thüringen;
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Mariä Himmelfahrt in bayerischen Gebieten mit überwiegend katholischer Bevölkerung;
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Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen;
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Allerheiligen (1. November) in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sa...