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Lexikon Arbeitsrecht 2023 vom

Feiertage

Henning Rabe v. Pappenheim

I Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Grundsätzlich besteht an Sonntagen und gesetzlichen (nicht rein kirchlichen) Feiertagen ein Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG). Gesetzliche FeiertageGesetzliche Feiertage sind sowohl die bundeseinheitlichen Feiertage als auch die Feiertage in den einzelnen Bundesländern.

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    Bundeseinheitliche Feiertage:
    Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

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    Landesgesetzliche Feiertage:

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      Heilige Drei Könige (6. Januar) in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt;

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      Frauentag (8. März) in Berlin, geplant in Mecklenburg-Vorpommern;

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      Fronleichnam in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, in einigen Gemeinden der sächsischen Landkreise Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz sowie in Gebieten mit überwiegend katholischer Bevölkerung in Thüringen;

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      Mariä Himmelfahrt in bayerischen Gebieten mit überwiegend katholischer Bevölkerung;

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      Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen;

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      Allerheiligen (1. November) in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sa...

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