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Einkommensteuer; | Kindergeld bei Kindesentziehung (§§ 32, 62, 64, 70 EStG)
Das (NZB eingelegt; Az. beim BFH: VI B 263/99) lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Haushaltszugehörigkeit ist bei leiblichen Kindern nur im Falle mehrerer Kindergeldberechtigter von Bedeutung. (2) Bei der Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 2 EStG ist grds. die Behörde für den Wegfall der anspruchsbegründenden Voraussetzungen feststellungslastpflichtig. (3) Entgegen Tz. 63.1.1 Abs. 3 DA-FamEStG (BStBl 1998 I S. 389) sind vermisste Kinder nicht ohne weiteres von dem Zeitpunkt an, zu dem sie polizeilich als vermisst gemeldet werden, nicht mehr zu berücksichtigen.