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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 3727/98 Kg

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2 S. 1, EStG § 70 Abs. 2

Kindergeld nach Entführung des Kindes durch nicht sorgeberechtigten Elternteil; Beweislast der Kindergeldstelle bei Rückforderung

Leitsatz

1. Will die Behörde die Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs.2 EStG aufheben, trägt sie die objektive Beweislast dafür, dass und zu welchem Zeitpunkt Änderungen in den kindergeldanspruchsbegründenden Verhältnissen eingetreten sind.

2. Hat die Mutter widerrechtlich das Kind an einen unbekannten Ort entführt, verliert der sorgeberechtigte Vater nicht automatisch ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind bei der Polizei als vermisst gemeldet wird, seinen Kindergeldanspruch.

Fundstelle(n):
LAAAB-07173

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.09.1999 - 15 K 3727/98 Kg

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