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Ausschlussfrist
I Begriff
Ausschlussfristen sind aus dem Arbeitsrecht nicht mehr wegzudenken. Ob in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen, Ausschlussfristen sind ein regelmäßiger Bestandteil. Sie werden auch Verfalls-, Verwirkungs- oder Präklusionsfristen genannt. Dabei handelt es sich um vereinbarte Fristen für die Geltendmachung bestimmter Rechte des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Durch eine Ausschlussfrist erlischt ein Recht (gesetzlich oder vertraglich vereinbart), wenn die Geltendmachung nicht innerhalb der vereinbarten Frist und in der vereinbarten Form erfolgt. Dies gilt sogar dann, wenn eine oder sogar beide Parteien von der Rechtsfolge und vom Anspruch selbst keine Kenntnis haben. Ausschlussfristen sind somit wesentlich, wenn es darum geht, wie lange ein Anspruch überhaupt geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich gilt für Ansprüche im Rahmen von Arbeitsverhältnissen die gesetzliche Verjährung, die gemäß § 194 BGB drei Jahre beträgt; durch die Vereinbarung einer entsprechenden Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag kann diese gesetzliche Frist aber legal erheblich verkürzt werden. Grundsätzlich gilt, dass Ausschlussfristen nicht nur für arbeits- oder tarifvertragliche Ansprü...