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Ausschlussfrist
I Begriff
Ausschlussfristen sind im Arbeitsrecht weit verbreitet, ob in Tarifverträgen oder in Arbeitsverträgen. Sie werden auch Verfalls-, Verwirkungs- oder Präklusionsfristen genannt. Dabei handelt es sich um vereinbarte Fristen für die Geltendmachung bestimmter Rechte des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Durch eine Ausschlussfrist erlischt ein vereinbartes oder gesetzliches Recht, wenn die Geltendmachung nicht innerhalb der vereinbarten Frist und in der vereinbarten Form erfolgt. Dies gilt sogar dann, wenn eine oder beide Parteien von diesen Folgen und vom Anspruch selbst keine Kenntnis haben. Grundsätzlich gilt für Ansprüche im Rahmen von Arbeitsverhältnissen die gesetzliche Verjährung, die gemäß § 194 BGB drei Jahre beträgt; durch die Vereinbarung einer entsprechenden Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag kann diese gesetzliche Frist aber wirksam verkürzt werden. Grundsätzlich gilt, dass Ausschlussfristen nicht nur für arbeits- oder tarifvertragliche Ansprüche festgelegt werden können, sondern für alle im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehenden Ansprüche, auch gesetzliche, umfasst sein können. Von diesem Grundsatz gibt es aber wiederum Ausnahmen, die zu...